2011
Kirche verliert rund fünf Millionen
Wien. Immer wenn die katholische Kirche die neuesten Austrittszahlen bekannt gibt, beginnt in den Diözesen das große Rechnen. Für die Bischöfe und ihre Finanzkämmerer ist dabei vor allem eine Frage von Interesse: Wie hoch wird das Minus bei den Einnahmen aus den Kirchenbeiträgen wohl dieses Jahr ausfallen?
Und es ist viel Geld, auf das die österreichischen Diözesen aufgrund des steilen Anstiegs bei den Austritten – vor allem bedingt durch die letzten Missbrauchsfälle – im abgelaufenen Jahr verzichten mussten. Sichtbar wird dieser Verlust an einer aktuellen Statistik, die am Dienstag in Wien veröffentlicht wurde: Demnach kehrten 87.393 Katholiken ihrer Kirche den Rücken.
Kirche verdient jährlich rund 400 Millionen Euro
Auf den ersten Blick wohl am stärksten getroffen wurde die Erzdiözese Wien: Sie hat mit etwa 25.000 Austritten den höchsten Mitgliederschwund zu verkraften. Den effektiven Verlust aufgrund der damit fehlenden Beitragszahlungen beziffert ihr Sprecher, Erich Leitenberger, mit rund einer Million Euro. Auf alle Diözesen Österreichs hochgerechnet käme damit die katholische Kirche auf ein Minus von immerhin rund fünf Millionen Euro. Eine im Vergleich zu den Gesamtmitteln, die in den neun Diözesen durch die von den Nationalsozialisten eingeführte Kirchensteuer lukriert werden, lächerlich geringe Summe.
Immerhin bleibt bei dieser Rechnung zu bedenken, dass nach wie vor rund vier Millionen Österreicher jährlich ihren Obulus abliefern und der Kirche damit – unter der Annahme, das jeder Katholik rund 100 Euro beisteuert – Einnahmen in der Höhe von 400 Millionen Euro bescheren. Die Profiteure dieses Geldsegens sind einzig und allein die Diözesen, deren Budgets zu 90 Prozent mit den Kirchenbeiträgen finanziert werden, wie Leitenberger erklärt. "Auch wenn ich sagen muss, dass uns jeder Austritt finanziell schmerzt, so macht die eine Million Verlust in Wien keinen Unterschied", meint er. Folglich seien die Einkünfte der Erzdiözese aus dem Kirchenbeitrag 2010 von 93,4 auf 92,4 Millionen Euro gesunken.
Die Gefahr, dass seine Diözese irgendwann Bankrott anmelden könnte, sieht Leitenberger nicht. Als Grund nennt er unter anderem die laufenden Entschädigungszahlungen der Republik für von den Nazis enteignetes Vermögen, die der katholischen Kirche jährlich immerhin "mehrere Millionen Euro" einbringe. Zum anderen seien auch die Einkünfte aus der Vermietung und Verpachtung kircheneigener Immobilien und Grundstücke nach wie vor stabil. Bisweilen tritt die Kirche sogar als Unternehmer auf: So hatte das Erzbistum beispielsweise erst im Dezember bei der NÖ Landesregierung um eine Genehmigung für den Abbau von Kies und Sand auf einem 76,15 Hektar großen Grundstück in der Gemeinde Schönfeld angesucht.
150 Millionen Euro für Erhalt von Kirchen
Die mögliche Schlussfolgerung, die Kirche sei "reich" und hätte daher die Einnahmen aus den Kirchenbeiträgen eigentlich gar nicht nötig, teilt Leitenberger nicht. Man müsse schon sehen, dass die Diözesen auch sehr hohe Kosten für ihr Personal sowie für die Erhaltung der kirchlichen Baudenkmäler zu bestreiten hätten, erklärt er.
Wie aus einer Online-Statistik der Wiener Erzdiözese hervorgeht, zählt die Kirche mit rund 60.000 Mitarbeitern zu den größten Arbeitgebern im Land. Konkret verschlingen allein die Personalkosten laut Leitenberger rund 70 Prozent des Budgets. Für die Erhaltung und Renovierung der kirchlichen Bauten sind pro Jahr wiederum rund 150 Millionen Euro zu veranschlagen.
Es sind also nicht vorrangig die sinkenden Kirchenbeiträge, sondern die stetig steigenden Kosten, welche die österreichischen Bischöfe dazu zwingen, den Rotstift anzusetzen. So hat etwa die Diözese Linz angekündigt, binnen drei Jahren acht Millionen Euro einsparen zu wollen, was wiederum eine Kürzung des Budgets um rund zehn Prozent bedeutet.
Finanziell besser als den Diözesen geht es dafür immer noch den geistlich Orden, die von den Einkünften aus dem Kirchenbeitrag überhaupt nicht abhängig sind. Sie finanzieren ihren Haushalt vor allem mit der Verpachtung von Ländereien und mit dem Verkauf landwirtschaftlicher Produkte. Zu den "reichen" Ordensinstitutionen in Österreich zählen laut Leitenberger unter anderem die bekannten Stifte Kremsmünster, Admont und Göttweig.
Wegen seiner Besitztümer jenseits des Donauufers in die Schlagzeilen geraten war zuletzt das Stift Klosterneuburg bei Wien. Dort tobt seit Jahren ein heftiger Konflikt zwischen privaten Pächtern und den Augustiner Chorherren. Was aber nicht heißt, dass es nicht auch "arme" Stifte gibt: Prominentestes Beispiel ist etwa das Stift Geras im Waldviertel.
Wissen: Kirchenbeiträge
In Österreich haben alle gesetzlich anerkannten Kirchen und Religionsgemeinschaften das Recht, sich über die Einhebung eines Kirchenbeitrags zu finanzieren. Diese Möglichkeit nutzen derzeit die römisch-katholische Kirche und die beiden evangelischen Kirchen.
Bis ins 18. Jahrhundert hinein finanzierte sich die Kirche unter anderem durch ihren Grundbesitz und Erbschaften. Kaiser Joseph II. (Regierungszeit 1780 bis 1790) löste eine Reihe von Klöstern, Stiften und Kirchen, die sich nicht mit Seelsorge, Unterricht oder Krankenpflege befassten, auf und bildete aus deren Vermögen die sogenannten Religionsfonds. Diese standen unter staatlicher Verwaltung. Daraus wurde der Klerus besoldet, auch wurden mit diesen Geldern neue Kirchen errichtet und Sanierungsarbeiten durchgeführt. Zusätzlich wurden staatliche Zuschüsse gewährt, die wegen schlechter Bewirtschaftung der Religionsfonds immer mehr erhöht werden mussten.
Nach der nationalsozialistischen Machtübernahme 1938 sollte sich dies ändern: Mit 1. Mai 1939 beschlagnahmten die Nazis die Religionsfonds, gewährten aber der römisch-katholischen Kirche das Recht, einen Kirchenbeitrag einzuheben. Damals wandten sich – wie schon in der Zeit des Ständestaats – viele Menschen von der Kirche ab: Ein Effekt, den die Nationalsozialisten mit der Einführung der Kirchensteuer beabsichtigt hatten.
Die Religionsfonds waren nach dem Zweiten Weltkrieg nicht mehr existent. Daher wurde das Kirchenbeitragsgesetz aus 1939 mit dem Rechtsüberleitungsgesetz vom 1. Mai 1945 in die österreichische Rechtsordnung übernommen.
Der Staat erleichtert der Kirche die Einhebung des Kirchenbeitrags, indem die Kirchen Einsicht in das Melderegister haben. Die Leistung des Kirchenbeitrags ist für Katholiken und Protestanten Pflicht, Ausstände können also von den Kirchen eingeklagt oder über Lohnpfändungen eingetrieben werden.
Steuerlich absetzbar
Die Höhe des Kirchenbeitrags beträgt 1,1 Prozent vom Einkommen, seit 2009 sind jährlich 200 Euro über die Arbeitnehmerveranlagung oder die Einkommensteuererklärung steuerlich absetzbar. Ebenfalls möglich ist eine Zweckwidmung des Kirchenbeitrags, etwa für die Erhaltung von Kirchen oder karitative Zwecke.
Quelle: wienerzeitung.at
