2011

Hund zum Tod durch Steinigung verurteilt

Hund

„Interessantes" Rechtsverständnis. So verurteilte ein rabbinisches Gericht im ultraorthodoxen Jerusalemer Viertel Mea Shearim einen Hund zum Tode durch Steinigung, "bis seine Seele entflüchtet".

Der dem Vierbeiner zur Last gelegte Vorwurf könnte kurioser nicht sein. Der große Hund sei zum Gerichtsgebäude gekommen, habe die Anwesenden verschreckt und wollte das Gebäude nicht verlassen.

Wie die ultraorthodoxen Internetseite "in den inneren Kammern" berichtet, erinnerte sich einer der rabbinischen Richter, dass ein nicht-frommer berühmter Anwalt das religiöse Gericht vor etwa 20 Jahren zutiefst beleidigt habe. Die Richter wünschten damals jenem inzwischen verstorbenen Juristen, dass seine Seele per Seelenwanderung in einen unreinen Hund wandern möge.

Trotz der verstrichenen Zeit identifizierte einer der Anwesenden im Gericht die Seele des Advokaten in jenem Hund. Daraufhin verurteilte Richter Abraham Dov Levin den Hund zum Tode durch Steinigung. Kinder des ultraorthodoxen Viertels wurden gerufen, das Todesurteil zu vollziehen. Doch dazu kam es nicht, weil der Hund, der im Judentum als "unreines Tier" gilt, rechtzeitig entkommen konnte.

Relativierung
Die Zeitung Yedioth Ahronoth prüfte die Angaben, wonach Rabbi Dov Levin die Geschichte zwar dementierte, doch einer der Gerichtsdiener bestätigte, dass ein Todesurteil ausgesprochen worden sei, weil jener inzwischen verstorbene Anwalt dem Gericht eine "schwere Beleidigung" zugefügt habe.

Es sei jedoch kein "offizielles" Urteil ausgesprochen worden. Vielmehr seien die Kinder dazu aufgerufen worden, den Hund durch Steinwürfe zu vertreiben und der in den Hund gewanderten Seele eine gebührende Lehre zu erteilen.

Die Jerusalemer Stadträtin und Gesellschaftsaktivistin Rachel Asariah forderte in einem dringenden Brief den Generalstaatsanwalt Israels, "jene Verbrecher zu bestrafen". Die Tierfreunde-Organisation "Lasst die Tiere leben!" will bei der Polizei eine Beschwerde gegen Rabbi Abraham Dov Levin wegen Tierquälerei einreichen.

Quelle: http://kurier.at/nachrichten/3910627.php

Kommentar: Auf der ganzen Welt existieren Gesetze, welche die Herabwürdigung von Religionen verbieten. Angesichts solcher Geschichten, muss der Ungläubige sich allerdings eingestehen, dass er hier nichts mehr herabwürdigen kann. Eine Frage sei dennoch erlaubt: Geistig auf den Hund gekommen?


Ronald Bilik

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