2011

Wir lassen Jesus hängen!

Sei gesegnet Kinderkreuz

Eva Weissenberger, kleinezeitung.at:

Das Kreuz im Kindergarten bleibt hängen

Verfassungsrichter entscheiden kurz vor einem europäischen Grundsatzurteil: Hierzulande dürfen Kindergärten Kreuze an die Wand hängen und Nikolo feiern

Die Kreuze bleiben an der Wand, die Kinder spielen weiter, die Religionsfreiheit werde davon nicht gestört. Auch vor dem Hintergrund der Trennung von Kirche und Staat sei es nicht als "Präferenz des Staates für eine bestimmte Religion" zu werten, wenn in einem Kindergarten ein Kreuz an der Wand hängt. Das hat der Verfassungsgerichtshof gestern entschieden. Ebenso sei der Besuch des Nikolo am 6. Dezember kein Problem, denn "die Teilnahme an solchen Festen ist nämlich nicht verpflichtend".

Die Beschwerde, wegen derer sich die Verfassungshüter mit dem Thema befasst haben: Ein niederösterreichischer Atheist wollte, dass seine Tochter "bis zur Religionsmündigkeit ohne religiöses Bekenntnis, jedoch weltoffen und dem Pluralismus verpflichtet" aufwachse. In den Landeskindergärten hängen Kreuze, sobald mehr als die Hälfte der Kinder getauft ist. Und die Pädagoginnen sind angehalten, einen Beitrag "zu einer religiösen und ethischen Bildung zu leisten". Der Vater sah dadurch das Recht seiner Familie auf Glaubensfreiheit verletzt - in seinem Fall: eben das Recht, auf ein Religionsbekenntnis zu verzichten.

Der niederösterreichische Landeshauptmann Erwin Pröll (ÖVP) freut sich über das Urteil der Höchstrichter. Damit sei klargestellt, dass in seinem Land "der christliche Glaube und die christlichen Grundwerte weiter hochgehalten werden". FPÖ-Bundesobmann Heinz-Christian Strache sagt, er werde sich dafür einsetzen, dass "das Kreuz als Symbol unserer Tradition und damit eines Wertesystems, das Freiheit und Menschenwürde im Zentrum hat, nicht in Vergessenheit" gerate. Für Kardinal Christoph Schönborn stärkt das "Grundsatzurteil" die religiöse und ethische Erziehung und verdeutliche, "dass das Kreuz als religiöses und kulturelles Symbol einen wichtigen Platz auch in der Öffentlichkeit hat".

Kritik an der Entscheidung kommt von einem Mitinitiator des "Volksbegehrens gegen Kirchenprivilegien", für das seit Dienstag Unterstützungserklärungen gesammelt werden: Niko Alm stößt sich daran, dass die Höchstrichter "tradierte Zwänge" ins Treffen führten. Indem sie keine staatliche Präferenz erkennen wollten, würden sie der Dominanz des Christentums gegenüber anderen Weltanschauungen das Wort reden. "Eine Vormachtstellung, die offiziell vom Staat gebilligt wird", sagt Alm. Er hofft nun auf die europäische Rechtsprechung.

Straßburg urteilt am Freitag

Die gebürtige Finnin Soile Lautsi klagte den italienischen Staat, weil sie nicht wollte, dass ihre beiden Söhne in der Schule unter einem Kreuz lernten. Die italienischen Gerichte wiesen ihr Begehr zurück, der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte gab Lautsi hingegen recht. Durch Italien ging eine Welle der Empörung. Rom erhob Einspruch gegen das europäische Urteil.

Am Freitag wird die Große Kammer des Straßburger Gerichtshofes den Fall entscheiden. Der Verfassungsgerichtshof in Wien baut schon vor: An der eigenen Entscheidung werde das nichts ändern, heißt es. Und die verfassungsrechtliche Lage in Italien sei mit der österreichischen "nicht vergleichbar".
 


Im steirischen Kinderbildungs- und Betreuungsgesetz (StKBBG) gibt es einen Passus zu religiösen Symbolen: "In öffentlichen Kinderbetreuungseinrichtungen, in denen die Mehrzahl der Kinder einem bestimmten Religionsbekenntnis angehört, soll in jedem Gruppenraum (Lernraum) ein religiöses Zeichen angebracht werden." Das ist aber keine Vorschrift.


Doris Knecht, kurier.at:

Der Verfassungsgerichtshof hat also entschieden: Niederösterreichische Kindergärten mit einer Mehrzahl an christlichen Kindern müssen auch weiterhin ein Kruzifix an der Wand anbringen - wie vom NÖ-Kindergartengesetz vorgeschrieben.

Das Gesetz schaffe, so die Begründung des VfGH, die "Voraussetzungen dafür, dass verfassungsgesetzlich festgelegte Bildungsziele sowie Offenheit und Toleranz gegenüber religiösem und weltanschaulichem Denken erreicht werden".

Bei allem Respekt vor den ehrwürdigen Verfassungsrichterinnen und -richtern: das ist doch eine sehr merkwürdige Argumentation. Denn inwieweit soll die erzwungene Anbringung des Symbols einer einzigen Konfession zu Offenheit und Toleranz gegenüber "religiösem und weltanschaulichem" Denken beitragen? Was ist daran genau offen?
Es ist ein sehr österreichisches Urteil. Denn wo in Österreich "religiös" oder "Religion" (wie vor "sunterricht") draufsteht, ist halt fast immer Katholizismus oder zumindest Christentum drin. Und so fordert auch der VfGH mit Tunnelblick Toleranz und Offenheit nur für christliches Denken, indem er dessen - und nur dessen - konfessionelles Symbol fest an den niederösterreichischen Kindergartenwänden verdübelt.

Im katholischen Italien gab es eine adäquate Klage: die italienischen Gerichte urteilten ähnlich wie der VfGH. Allerdings wird am Freitag verkündet, ob die Entscheidung der kleinen Kammer des Europäischen Menschenrechtsgerichtshof hält, der 2009 entschied, dass das Kreuz Kinder ohne oder mit anderem religiösem Bekenntnis verstören könne. Kindergärtler in Niederösterreich sind offenbar verstörungsresistenter.

 

Bild: motivationsgeschenke.de.
 

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