2011

Die Freude des Erwin Pröll

Nächstenliebe

derstandard.at:

Positive Reaktion von ÖVP Wien, FPÖ-Strache und Katholischer Aktion

Wiener Neustadt - Niederösterreichs Landeshauptmann Erwin Pröll (ÖVP) hat sich am Mittwoch "sehr froh" über das Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofs (VfGH) gezeigt, wonach das Anbringen von Kreuzen in Kindergärten und Schulen zulässig ist. Dies sei ein "klarer Fingerzeig", dass das christliche Gedankengut uns auch am Weg in die Zukunft begleiten soll. Die Obfrau der ÖVP Wien, Christine Marek, betonte in einer Aussendung, die VfGH-Entscheidung sei ein Bekenntnis zur Religionsfreiheit in Österreich, und ein wichtiges Zeichen dafür, dass tradierte Werte in der Gesellschaft ernst genommen würden.

Heinz-Christian Strache (FPÖ) erklärte angesichts der VfGH-Entscheidung, sich weiterhin vehement dafür einzusetzen, "das Kreuz als Symbol unserer Tradition und damit eines Wertesystems, das Freiheit und Menschenwürde im Zentrum hat, nicht in Vergessenheit geraten zu lassen". (APA)
 

ots.at:

Linz (OTS) - Der Vorsitzende der Bundesvertretung Gesundheits- und Pflegeberufe in der GÖD - Johann Hable - begrüßt die Entscheidung des VfGH, dass das Aufhängen von Kreuzen auch in Kindergärten zulässig ist.

In Anbetracht der Katastrophe in Japan, der steigenden Armut, auch in Österreich, sowie der zunehmenden Selbstmordrate darf das Symbol Kreuz, das für Erlösung und Frieden steht in den öffentlichen Einrichtungen nicht fehlen.

Besonders Jugendliche und Kinder brauchen Werte, an denen sie sich orientieren können.

Hable tritt für die Beibehaltung der Kreuze in Kindergärten, Schulen, Krankenanstalten, Alten- und Pflegeheimen, Kuranstalten und sonstigen öffentlichen Einrichtungen ein.

Hable fordert auch die Festschreibung des Kreuzes im EU-Vertragsrecht, sowie in den EU-Gründungsverträgen.

 

Diese Stellungnahmen seien hier unkommentiert dem Urteil der LeserInnen überlassen.

« zurück